Über uns

„Das Boot ist voll“ und „Deutschland ist kein Einwanderungsland“, das waren die Slogans, die zum Ende der 1980er Jahre die Meinungen der Menschen in Deutschland beherrschten. Es war die Zeit, die die Idee der Gründung des Flüchtlingsrats Mönchengladbach als eingetragenen Verein entstehen und wachsen ließ.

In Mönchengladbach und Umgebung lebten damals vor allem zwei Gruppen von Flüchtlingen: Zum einen so genannte Boat People, Menschen, die dem damaligen Schreckensregime in Vietnam den Rücken kehrten, und deshalb in Gefahr für Leib und Leben mit nicht hochseetauglichen Booten das offene Meer suchten in der Hoffnung, von einem Schiff wie der deutschen „Cap Anamur“ aufgegriffen und in Sicherheit gebracht zu werden.

Zum anderen Menschen aus Sri Lanka, die der Bevölkerungsminderheit der Tamilen angehören und vor staatlicher Verfolgung durch den von der Bevölkerungsmehrheit der Singhalesen bestimmten Machtapparat geflohen waren. Es war Mitte der 1980er Jahre zu pogromartigen Übergriffen der Singhalesen gegenüber den Tamilen gekommen. Staatlichen Schutz erhielten die Tamilen gegen diese mordenden Horden nicht.
Während die aus Vietnam geflohenen Menschen in der Regel als so genannte Kontingentflüchtlinge schnell einen sicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland erhielten, mussten die Tamilen aus Sri Lanka lange und für sie als quälend empfundene Asylverfahren, die oft viele Jahre dauerten, durchschreiten.

Es war die Zeit, in der damit begonnen wurde, das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Asyl einzuschränken, sowohl durch Rechtsprechung als auch durch gesetzliche Regelungen.
Eine allgemeine in der Bevölkerung verbreitete Willkommenskultur gab es damals nicht. Einige private oder in Kirche oder Politik verortete Initiativen sowie Menschrechtsorganisationen kümmerten sich ohne Vernetzung und nach eigenem Gefühl um verschiedene Menschen, die aus ihren Heimatländern geflohen waren. Um die Kräfte zu bündeln, sich auszutauschen und auch um hauptamtliche Arbeit zu ermöglichen, wurde der Flüchtlingsrat Mönchengladbach 1991 gegründet. Wir sind seitdem eine der langlebigsten Organisationen zur Unterstützung von Flüchtlingen in NRW.

1993 konnte mit der hauptamtlichen Beratung im Umfang einer vollen Stelle, besetzt mit zwei Mitarbeiterinnen, begonnen werden. 2000 starteten wir zur Förderung von Kindern in Absprache und gefördert durch die Stadt Lern-  und Freizeithilfen zunächst in fünf städtischen Unterkünften. Heute gibt es das Angebot noch in der einen städtischen Unterkunft, in der die Familien mit Kindern leben und in Schule zur speziellen Förderung von Grundschulkindern aus geflüchteten Familien nach dem Unterricht.

2010 beschloss der Rat der Stadt Mönchengladbach am 7. Juli die Bildung einer Kommunalen Beratungskommission in ausländerrechtlichen Härtefallen. Zusammen mit dem Kirchenasylkreis (damalige Pfarrei St. Mariae Himmelfahrt) hatte sich der Flüchtlingsrat viele Jahren für die Einrichtung einer Härtefallkommission in der Stadt eingesetzt und der Stadt als Vorlage entsprechende Muster aus anderen Städten geliefert. Die Kommission bilden unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters: je ein namentlich benanntes Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen, der katholischen und evangelischen Kirche, des Eine-Welt-Forums, des Integrationsrates, sowie zwei Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände.

Die Härtefallkommission befasst sich mit solchen Einzelfällen, in denen Entscheidungsspielräume auf städtischer Ebene über die Sachbearbeitung des Ausländeramtes hinaus ausgelotet werden sollen. Die Arbeit der Härtefallkommission ist konsensorientiert und hat sich als Problemlöser bewährt.
2014 schloss der Flüchtlingsrat eine erste - im Land vorbildhafte - Vereinbarung mit der Stadt über ein Beratungsangebot im Rahmen der Krankenhilfe für ausländische Flüchtlinge durch medizinische Assistenzkräfte. Die Stelle ist seitdem im Umfang von 30 Wochenstunden durchgehend mit einer Krankenschwester besetzt. Die Stadt erkennt die engagierte Arbeit durch die regelmäßige Verlängerung der Vereinbarung an.

2017 im Herbst übernahmen wir das Beschwerdemanagement in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Landes in Mönchengladbach im Umfang einer halben Stelle und unabhängige Verfahrensberatung gemäß §12 Asylgesetz und Asylverfahrensrichtlinie im Umfang einer vollen Stelle. Inzwischen besetzen wir zwei Stellen in der Verfahrensberatung. Damit sichern wir die unabhängige Beratung für Geflüchtete in deren Asylverfahren.
Öffentlich gefördert werden unsere Angebote durch das Programm „Soziale Beratung für Flüchtlinge“ des Landes Nordrhein-Westfalen und durch die Stadt Mönchengladbach.

Heute beraten und begleiten wir Geflüchtete und Asylsuchende aus den meisten der weltweiten Krisengebiete.
Anliegen war und ist es, den Menschen ohne Lobby eine Stimme zu geben, ihren menschlichen Bedürfnissen Gehör zu verschaffen und dadurch das Recht auf Asyl mit Leben zu füllen.