Eine junge allein reisende Frau kam als Schutzsuchende nach Deutschland. Am Ende der Reise nahm ihr ein Helfer alle Dokumente wie Pass und Geburtsurkunde ab und setzte sie an einem
Bahnhof aus. Nach Mönchengladbach zugewiesen und mittlerweile Mutter eines kleinen Mädchens stellte sie einen Asylantrag für sich und ihr Kind.
Vermittelt über die soziale Betreuung in der städtischen Unterkunft kam sie in unsere Beratungsstelle.
Hier wurde sie intensiv auf die Anhörung vorbereitet, zur Anhörung begleitet, bei der Beschaffung von Ersatzpapieren unterstützt und zu Auflagen der Ausländerbehörde und
Integrationsprogrammen beraten.
So beraten und begleitet erhielt sie ein Abschiebeverbot: In ihrem Land wäre sie als unverheiratete Frau, Mutter eines Mädchens verfolgt und getötet worden.