1994 kam Herr M. als politisch Verfolgter aus dem Bürgerkrieg in seinem Herkunftsland nach Deutschland. 1998 konnte er seine Frau nachholen. Ihrer beider Asylanträge wurden jedoch
schlussendlich ablehnend beschieden.
Bis zum Jahr 2007 hat die Familie keinen Aufenthaltsstatus gehabt und musste mit den Widrigkeiten einer Duldung das Leben in Deutschland meistern, was sie auch taten. Sie haben hier Kinder
bekommen, die heute in Berufsausbildung und auf der Gesamtschule sind. Herr M. hat durch die Vermittlung des Flüchtlingsrat Mönchengladbach e.V. eine Ausbildung als Sprach- und Kulturmittler
in Wuppertal gemacht.
Das Ausländeramt wollte, dass er arbeitet anstatt seine Ausbildung fortzusetzen. Aber als er dann eine Arbeit aufnehmen wollte konnte er es nicht, weil der Zeitraum der Duldung für eine
auszustellende Arbeitserlaubnis nicht ausreichend war.
Für diese Erlaubnis musste er auch abwarten, bis das Arbeitsamt überprüft hatte, ob für diese Arbeitsstelle andere Personengruppen bevorzugt Anspruch auf dem Arbeitsmarkt hatten. Da sein
damaliger Arbeitgeber beharrlich auf seine Einstellung gedrängt hat und sich die Zeit nahm, sich mit den Behörden auseinanderzusetzen, konnte er letztendlich eingestellt werden.
Seinen ersten Aufenthaltstitel bekam er schließlich im Jahr 2007. Er wurde Mitbegründer eines Vereins, der sich in unserer Stadt hauptsächlich für die Belange der Menschen aus Afrika
einsetzt. Er wurde in den Integrationsrat der Stadt Mönchengladbach gewählt. 2016 konnte er endlich seinen ältesten Sohn aus Afrika nachholen, der mittlerweile eine Berufsausbildung macht.
2018 wurde die Familie abgesehen vom ältesten Sohn eingebürgert.